Wir können Sie nicht ersetzen, aber wir können an einem Strang ziehen. Mit Ihrer Hilfe ist es uns möglich, in Zeiten, in denen Sie verhindert sind, Ihr Kind in Ihrem Sinne zu betreuen.
Die Betreuung ist wochentags zwischen 15:00 und 24:00 Uhr (Ausnahmen bestätigen die Regel) und am Wochenende ganztägig möglich.
Die Betreuung wird durch Betreuungsscheine zum einen dokumentiert und zum anderen von Ihnen quittiert.
Alle Betreuungsscheine werden zum Ende des Monats summiert und mit einem Stundensatz von 22,00 € pro Stunde (zuzüglich MwSt.) in Rechnung gestellt.
→ Kinderbetreuung ist als haushaltsnahe Dienstleistung mit einem Spitzensatz von 4000,00 € pro Jahr absetzbar. Fragen Sie Ihren Steuerberater.